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   BVerwG, 28.02.1980 - 1 B 330.79   

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https://dejure.org/1980,5053
BVerwG, 28.02.1980 - 1 B 330.79 (https://dejure.org/1980,5053)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1980 - 1 B 330.79 (https://dejure.org/1980,5053)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 1 B 330.79 (https://dejure.org/1980,5053)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers - Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Ehe und Familie

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  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1980 - 1 B 330.79
    Teilen die Familienmitglieder - wie hier - die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den ausländischen Familienangehörigen in der Regel zuzumuten, ebenfalls in die gemeinsame Heimat zurückzukehren (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]; Beschlüsse vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 - und vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -) oder - im Falle einer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG befristeten Ausweisung - vorübergehend getrennt zu leben.
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1980 - 1 B 330.79
    Teilen die Familienmitglieder - wie hier - die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den ausländischen Familienangehörigen in der Regel zuzumuten, ebenfalls in die gemeinsame Heimat zurückzukehren (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]; Beschlüsse vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 - und vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -) oder - im Falle einer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG befristeten Ausweisung - vorübergehend getrennt zu leben.
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1980 - 1 B 330.79
    Teilen die Familienmitglieder - wie hier - die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den ausländischen Familienangehörigen in der Regel zuzumuten, ebenfalls in die gemeinsame Heimat zurückzukehren (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]; Beschlüsse vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 - und vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -) oder - im Falle einer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG befristeten Ausweisung - vorübergehend getrennt zu leben.
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